Rechtsprechung
LSG Bayern, 19.02.2009 - L 9 AL 311/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - vermietetes Hausgrundstück - Verkehrswert - Anwendung des Freibetrages nach § 12 Abs 2 Nr 3 SGB 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitslosenhilfe bei Übersteigen des Freibetrags nach der Arbeitslosenhilfe-Verordnung 2002 (AlhiV 2002) durch Vermögen in Form von Grundbesitz; Berechnung des Freibetrags unter Beachtung des dem Ehepartner zustehenden Freibetrags; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Berücksichtigung eines vermieteten Hausgrundstücks bei der Bedürftigkeitsprüfung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 28.06.2005 - S 4 AL 401/03
- LSG Bayern, 19.02.2009 - L 9 AL 311/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 76/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - allgemeine …
Auszug aus LSG Bayern, 19.02.2009 - L 9 AL 311/05
Es hat diese Rechtsprechung mit Urteil vom 20.10.2005 (SozR 4-4300 § 193 Nr. 10) bekräftigt und mit Urteil vom 13.09.2006 (info also 2007, 117) entschieden, dass die AlhiV 2002 auch in der ab 01.01.2003 geltenden Fassung mit der Ermächtigungsgrundlage insoweit nicht in Einklang steht, als sie keine Regelung enthält, nach der die besonderen Umstände des Einzelfalles Berücksichtigung finden können.Es hat in der Entscheidung vom 20.10.2005 (SozR 4-4300 § 193 Nr. 10) auf die Erwerbsbiografie des (dortigen) Klägers und auf eine atypische Vorsorgesituation abgestellt, die die Annahme eines Härtefalls rechtfertigt.
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus LSG Bayern, 19.02.2009 - L 9 AL 311/05
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 09.12.2004 (SozR 4-4300 § 193 Nr. 2) entschieden, dass die AlhiV 2002 mit der Ermächtigungsgrundlage in §§ 206 Nr. 1, 193 Abs. 2 SGB III insoweit nicht in Einklang steht, als sie keine Regelung enthält, nach der die besonderen Umstände des Einzelfalles Berücksichtigung finden können (allgemeine Härteklausel).
- LSG Sachsen, 29.03.2018 - L 3 BK 14/17
Kein Anspruch auf vorläufige Gewährung eines Kinderzuschlags im Wege einer …
Der Verkauf eines Grundstücks, dass keine Privilegierung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II genießt, ist jedenfalls dann nicht als "offensichtlich unwirtschaftlich" anzusehen, wenn, wie hier, keine Belastungen auf dem Grundstücke eingetragen sind, die den Verkehrswert übersteigen (vgl. Bay. LSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - L 9 AL 311/05 - juris Rdnr. 39).